Rechtliche Grundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Umzugs- und Transportleistungen der UmzugsExpress GmbH gemäss Schweizer Transportrecht und CIM-Regeln

Stand: März 2026
Gültig für alle Aufträge
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Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der UmzugsExpress GmbH und ihren Kunden über Umzugs- und Transportleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

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Vertragsschluss und Leistungsumfang

1.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder Ausführung des Auftrags zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

1.2 Unser Leistungsumfang umfasst:

  • Transport von Haushaltsgütern und Möbeln
  • Verpackung und Entpackung (sofern vereinbart)
  • Demontage und Montage von Möbeln
  • Ein- und Auslagerung (sofern vereinbart)
  • Entsorgung von Sperrgut (sofern vereinbart)

Nicht im Preis enthalten

  • Zollformalitäten und Abgaben bei Auslandsumzügen
  • Bewilligungen für Halteverbotszonen
  • Miete von Möbelliften (sofern nicht ausdrücklich vereinbart)
  • Spezialtransporte (Kunstgegenstände, Antiquitäten ohne besondere Vereinbarung)
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Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer. Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders vermerkt.

2.2 Zahlungsbedingungen:

Auftragswert Anzahlung Restzahlung
Bis CHF 5'000 Keine Bar oder per Rechnung innerhalb 10 Tagen
CHF 5'001 - 10'000 30% bei Auftragserteilung 70% am Umzugstag vor Arbeitsbeginn
Über CHF 10'000 30% bei Auftragserteilung 70% am Umzugstag oder per Rechnung netto 10 Tage

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Schweizerischen Nationalbank. Bei Zahlungsverweigerung am Umzugstag behalten wir uns vor, die Arbeiten nicht aufzunehmen oder einzustellen.

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Haftung und Versicherung

3.1 Wir haften für Schäden, die durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen während des Transports oder im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen entstehen, gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Transportrechts und der CIM (Übereinkommen über den internationalen Eisenbahntransport).

Haftungshöchstbeträge (ohne Zusatzversicherung)

Bei Haftpflicht ohne besondere Vereinbarung: CHF 500 pro Kubikmeter des transportierten Gutes, mind. CHF 1'000 pro Schadenfall, max. CHF 5'000 pro Schadenfall.

3.2 Unsere Haftung ist ausgeschlossen bei:

  • Schäden durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Unruhen, Krieg)
  • Beschädigung von Gegenständen, die nicht ordnungsgemäss verpackt waren (sofern keine Verpackungsleistung vereinbart)
  • Schäden an Geld, Schmuck, Wertpapieren, Kunstgegenständen (sofern nicht deklariert)
  • Schäden, die auf besondere Eigenschaften der Güter zurückzuführen sind (mangelhafte Verpackung, Rost, Verderb)
  • Indirekte Schäden und Folgeschäden (z.B. Mietwagenkosten, Hotelkosten)

Zusatzversicherung empfohlen

Für wertvolle Gegenstände empfehlen wir den Abschluss einer Transportversicherung. Wir bieten eine Vollkaskoversicherung bis CHF 5 Mio. an. Bitte sprechen Sie uns vor Vertragsabschluss an.

3.3 Schadensanzeige: Der Kunde hat Schäden unverzüglich, spätestens jedoch bei Ablieferung zu rügen. Versteckte Schäden müssen innerhalb von 48 Stunden nach Ablieferung schriftlich angezeigt werden.

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Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, folgende Mitwirkungspflichten zu erfüllen:

  • Bereitstellung einer vollständigen und korrekten Inventarliste vor dem Umzug
  • Deklaration von Wertgegenständen (über CHF 1'000 pro Stück)
  • Sicherstellung von Park- und Halteflächen am Belade- und Entladeort
  • Freier Zugang zu den Räumlichkeiten (Treppenhaus, Aufzug)
  • Entfernung von nicht transportfähigen Gegenständen (Gefahrgut, Lebensmittel)
  • Besichtigung des Zielorts bei schwierigen Zugangsverhältnissen

Verstoßfolgen

Bei Verletzung dieser Pflichten haften wir nicht für daraus resultierende Schäden oder Verzögerungen. Zusätzliche Kosten durch mangelnde Mitwirkung (z.B. Wartezeiten, Mehrfahrten) werden dem Kunden in Rechnung gestellt (CHF 150 pro angefangene Stunde).

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Stornierung und Terminänderung

5.1 Der Kunde kann den Auftrag bis 14 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin ohne Angabe von Gründen kostenlos stornieren (Widerrufsrecht gemäss separater Widerrufsbelehrung).

5.2 Bei Stornierung oder Terminverschiebung durch den Kunden gelten folgende Stornogebühren:

Zeitpunkt der Stornierung Stornogebühr
Mehr als 14 Tage vor Termin Kostenlos
7 - 14 Tage vor Termin 30% des Auftragswertes
3 - 6 Tage vor Termin 50% des Auftragswertes
Weniger als 72 Stunden vor Termin 80% des Auftragswertes
Am Umzugstag oder Nichterscheinen 100% des Auftragswertes

5.3 Wir behalten uns vor, den Auftrag zu stornieren oder zu verschieben bei höherer Gewalt, Krankheit des Personals oder unvorhersehbaren technischen Problemen. In diesem Fall erstattet wir bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück.

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Ausführung des Umzugs

6.1 Wir führen den Umzug sorgfältig und fachgerecht durch. Unser Personal ist angewiesen, die Anweisungen des Kunden bezüglich der Handhabung empfindlicher Gegenstände zu befolgen.

6.2 Bei Verzögerungen durch den Kunden (nicht fertiggepackte Kartons, nicht geräumte Räume) behalten wir uns vor, den Auftrag abzubrechen oder zusätzliche Kosten zu verrechnen.

Zeitüberschreitung

Bei Überschreitung der vereinbarten Zeit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. falsche Inventarliste, schlechte Zugänglichkeit), werden die zusätzlichen Stunden zum vereinbarten Stundensatz berechnet.

6.3 Die Ablieferung erfolgt am vereinbarten Zielort. Der Kunde oder ein Bevollmächtigter muss bei der Ablieferung anwesend sein und die Güter auf Vollständigkeit und offensichtliche Schäden prüfen.

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Schlussbestimmungen

7.1 Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Spreitenbach, Schweiz.

7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

7.3 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht.

Salvatorische Klausel

Diese AGB ersetzen alle früheren Versionen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB als alleinig verbindlich an.

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Wir erklären Ihnen gerne alle Details persönlich